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»Alkohol? Kenn dein Limit.« Info-Tour 2011 »Alkohol? Kenn dein Limit.« lautet das Motto der neuen Info-Tour zur Alkoholprävention. In Einkaufspassagen, auf Messen und Großveranstaltungen soll die Info-Tour deutschlandweit möglichst viele Menschen erreichen und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol motivieren. Viele Menschen glauben, über die Alltagsdroge Alkohol gut Bescheid zu wissen. Doch vermeintliches Wissen beruht häufig auf falschen Annahmen. Die Info-Tour gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen wie etwa: Wärmt Alkohol den Körper von innen? Führt das Trinken unterschiedlicher alkoholischer Getränke dazu, schneller betrunken zu sein? Welche Gesundheitsschäden werden durch hohen Alkoholkonsum hervorgerufen?
Interaktive Stationen der Info-Tour regen an, sich auf vielfältige und
spielerische Art dem Thema Alkohol zu nähern. So können Besucher an
Multi-Touch-Tischen den individuellen Promillewert nach einem Glas Bier
oder Wein berechnen lassen oder erhalten einen virtuellen Einblick in den
menschlichen Körper und erfahren, welche Organschäden hoher Alkoholkonsum
verursachen kann. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) |
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Nirgends in Deutschland ist der Bierabsatz im ersten Halbjahr 2009 so stark eingebrochen wie in Niedersachsen und Bremen. In beiden Bundesländern zusammen wurden von Januar bis Juni nur noch knapp 5,77 Millionen Hektoliter verkauft Dies ist nach einer Erhebung vom Statistischen Bundesamt (veröffentlicht am 30. Juni 2009) ein Rückgang von 10,6 Prozent. Bundesweit sank der Bierabsatz im Vergleichszeitraum lediglich um 4,5 Prozent.
Offensichtlich sind die Menschen in Niedersachsen und Bremen gut aufgeklärt.
Aber auch anderorts setzt sich das Wissen immer mehr durch, dass
alkoholfreie Getränke eine sinnvolle und angenehme Alternative zum Alkohol
sind. |
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Saufen bis der Arzt kommt - Kinder im Vollrausch
“Die Windeln sind den Jugendlichen meistens am peinlichsten, wenn sie am
Morgen aufwachen” |
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Schüler nach Silvesterparty erfroren Hamburg
– In der eisigen Kälte der Neujahrsnacht ist ein betrunkener 18-jähriger
Schüler nach einer Party in Hamburg gestorben. Der junge Mann hatte in
einem Sportclub gefeiert und wollte sich auf den Weg nach Hause machen. Weil
er dort nicht ankam, starteten Freunde eine Suchaktion. Sie fanden den
leblosen 18-Jährigen am frühen Morgen. Ein Notarzt konnte den Gymnasiasten
zunächst wieder beleben, er starb jedoch wenig später im Krankenhaus. –
Der Junge hatte 2,44 Promille Alkohol im Blut. Er sei nur mit einem T-Shirt
bekleidet vor die Tür des Clubhauses gegangen, hieß es. An der Party hätten
rund 280 Jugendliche teilgenommen. Der 18-Jährige sei zuvor nicht durch übermäßigen
Alkoholkonsum aufgefallen. [Nach: Cellesche Zeitung, 3.1.2009] Hier
gibt's Poster um Jugendliche zu informieren: Plakataktionen |
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Bildquelle:www.pixelio.de |
Großkontrollen gegen Alkoholmissbrauch Die Polizeidirektion Hannover hat die von Innenminister Uwe Schünemann angekündigten Alkoholkontrollen unter Jugendlichen im öffentlichen Raum bereits wenige Tage nach Bekanntgabe umgesetzt. Von Sonnabend, 19 Uhr, bis Sonntagmorgen, 3 Uhr waren regionsweit Polizeibeamte eingesetzt, um Minderjährige und junge Erwachsene, die Alkohol konsumierten oder erkennbar angetrunken waren, anzusprechen und zu kontrollieren. |
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Die Ergebnisse: 437 junge Leute wurden kontrolliert, darunter ein Kind und 166 Jugendliche. Unter den kontrollierten Jugendlichen im öffentlichen Raum standen 90 unter Alkoholeinfluss, darunter waren sieben noch keine 16 Jahre alt. Die Polizisten erteilten in 41 Fällen Platzverweise. In zehn Fällen entschlossen sich die Beamten, die kontrollierten Jugendlichen aufgrund des Alkoholisierungsgrades ihren Eltern zuzuführen. Sie wurden mit Streifenwagen nach Hause transportiert. In diesen Fällen wird auch die durch Minister Schünemann angekündigte Verwaltungsgebühr von 65 Euro erhoben. Es wurden zudem neun Verfahren wegen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz eingeleitet. Zwölf Fälle werden den Jugendämtern gemeldet. Die Polizeidirektion Hannover weist ausdrücklich daraufhin, dass laut Jugendschutzgesetz Kinder und Jugendliche unter 16 in der Öffentlichkeit keinerlei Alkohol trinken dürfen, 16- und 17-Jährige dürfen noch keine branntweinhaltigen Getränke zu sich nehmen. Verboten ist auch die Abgabe von Alkohol an Angehörige der entsprechenden Altersgruppen. Nach: Polizeipresse, 24.2.2008; http://www.presseportal.de |
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